Maßnahmen an den Außengrenzen - Covid-19 - Vom 11. November 2020
Maßnahmen an den Außengrenzen - Covid-19 - bis 11. November 2020
Gemäß dem Erlass vom 6. November 2020 zur Festlegung der Bewegungszonen der Sars-CoV-2-Infektion sind ab dem 11.11.2020 folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Aus dem europäischen Raum (1) oder aus den 7 sogenannten "grünen" Ländern (2)
Für sie gelten bei der Einreise nach Frankreich keine gesundheitlichen Beschränkungen (keine Tests erforderlich).
Sobald sie im Inland sind, dürfen sie sich nur in Übereinstimmung mit den Regeln der Einschließung und mit der Ausnahmebescheinigung bewegen.
2- Personen aus Ländern außerhalb des europäischen Raums (1) oder aus den 7 sogenannten "grünen" Ländern (2) :
Diese Personen müssen:
1. Vorlage derbeglaubigten, datierten und unterzeichneten Bescheinigung über die abweichende internationale Reise nach Frankreich. Personen können also nach Frankreich einreisen, wenn sie zu den in dieser Bescheinigung aufgeführten Kategorien gehören.
2. eine Eidesungserklärung ausfüllen, dass sie keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen
3. für scharlachrote Länder (3): ab 11 Jahren das Ergebnis eines virologischen Tests vorlegen, der weniger als 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, der zu dem Schluss kommt, dass keine Kontamination vorliegt, unter Androhung einer Verweigerung der Einreise
3a- für rote Länder (4):ab 11 Jahren das Ergebnis eines virologischen Tests vorlegen, der weniger als 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, um zu schließen, dass keine Kontamination vorliegt, oder, falls dies nicht der Fall ist, die Durchführung des Tests bei der Ankunft zu akzeptieren ;
Im letzteren Fall sollte bei der Übermittlung der Flugankündigung an CODT die Einwilligung der Person zur Durchführung des COVID-Tests bei der Ankunft in COLMAR angegeben werden.
(1): Der europäische Raum besteht aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den 26 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums und dem Vereinigten Königreich, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt
(2 ); Grüne Länder:(Australien- Südkorea- Japan- Neuseeland- Ruanda- Singapur- Thailand): einfaches Ehrenamt
(3): Scharlachrote Länder:Südafrika, Algerien, Bahrain, China, Vereinigte Arabische Emirate, Ecuador, Usa, Irak, Iran, Israel, Libanon, Marokko, Panama,Demokratische Republik Kongo, Russland,Türkei, Ukraine, Simbabwe
(4): Rote Länder: Alle Länder außer den grünen und scharlachroten
Flughafen von Colmar
Der Flughafen von Colmar : Geschäftsflughafen & dynamische Luftfahrtplattform im Elsass